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Inaktive Nutzer deaktivieren oder löschen

Neu: Inaktive Nutzer können komplett gelöscht werden

Bislang konnten alle Nutzer, die Sie angelegt haben (Hausmeister, Mitarbeiter, Haustechniker, etc.) nur deaktiviert aber nicht gelöscht werden. Warum? Weil deren Namen in allen Begehungsprotokollen der Begehungen genannt werden, die diese Personen gemacht haben - auch wenn Sie das entsprechende Begehungsprotokoll erst (viel) später ausdrucken. Irgendwann möchte man aber seinen Datenbestand bereinigen und ehemalige Nutzer löschen, um die Liste der Nutzer übersichtlich zu halten. Gemäß der Datenschutzverordnung ist dies 10 Jahre nach der Beendigung der Tätigkeit / Geschäftsbeziehung sogar vorgeschrieben.

Wir haben daher die Möglichkeit geschaffen, dass Sie alle Nutzer, die Sie in Ihrem Kundenaccount angelegt haben, auch wieder löschen können. Damit die Löschung nicht versehentlich oder durch unbefugte Personen erfolgen kann hat allein Ihre FIRMENANMELDUNG die Berechtigung zur Löschung. Alle Nutzer mit dem Nutzertyp MITARBEITER können wie bisher Nutzer anlegen, ändern und deaktivieren - aber nicht löschen.

Bitte beachten Sie, dass die Löschung unwiederbringlich ist. In Protokollen von Begehungen, die von Personen durchgeführt wurden, die gelöscht wurden, wird bei jedem Neuausdruck nach der Löschung im Feld mit dem Namen der Person "gelöscht" eingetragen.